12 Jahre beschränkte Garantie
Gültigkeitsdatum: 1. Januarst, 2025
Diese beschränkte Garantie wird von der Xiamen Megawa Solar Technology Co., Ltd. (“Megawa Solar”) gewährt und gilt für die auf dem Original-Kaufbeleg aufgeführten Komponenten des Solar-Montagesystems (“Produkte”).
Präambel und Begriffsbestimmungen:
- “Megawa Solar”: Bezieht sich auf die Xiamen Megawa Solar Technology Co., Ltd., den Gewährleistungsgeber.
- “Produkte”: Bezieht sich auf die von Megawa Solar hergestellten Komponenten für Solarmontagesysteme, darunter unter anderem Schienen, Klemmen, Halterungen, Befestigungselemente und sonstige Konstruktionsteile.
- “Käufer”: Bezieht sich auf die Partei, die die Produkte ursprünglich bei Megawa Solar oder einem autorisierten Händler erworben hat, sowie auf jeden späteren Eigentümer der Immobilie, in der die Produkte erstmals installiert wurden.
- “Aufstellungsort”: Bezieht sich auf den ursprünglichen physischen Standort, an dem die Produkte erstmals installiert wurden.
- “Gewährleistungsfrist”: Bezieht sich auf den Zeitraum, für den diese beschränkte Garantie gemäß Artikel 2 gilt.
Artikel 1: Gewährung einer beschränkten Gewährleistung
Megawa Solar gewährt dem Käufer diese beschränkte Garantie. Die Bedingungen dieser beschränkten Garantie beschränken sich auf die hier ausdrücklich genannten Bestimmungen.
Artikel 2: Gewährleistungsfrist
Diese beschränkte Garantie beginnt mit dem Datum des ursprünglichen Kaufs der Produkte durch den Käufer, nachgewiesen durch einen gültigen Kaufbeleg. Die Gewährleistungsfrist gestaltet sich wie folgt:
- Zwölf (12) Jahre für die tragenden Bauteile der Produkte, darunter Aluminiumschienen, Stahlkomponenten und Befestigungsfüße/-halterungen.
- Fünf (5) Jahre für alle Zubehörteile, einschließlich Befestigungselemente (Muttern, Bolzen, Schrauben), Klemmen (Mittelklemmen, Endklemmen) sowie die optische Oberfläche aller Produkte.
Diese beschränkte Garantie erlischt automatisch, wenn die Produkte vom ursprünglichen Aufstellungsort entfernt werden.
Artikel 3: Geltungsbereich und ausschließliche Rechtsbehelfe
Megawa Solar gewährleistet, dass die Produkte während der geltenden Gewährleistungsfrist frei von Material- und Verarbeitungsfehlern sind, die die Nutzung des Produkts für den vorgesehenen Zweck wesentlich beeinträchtigen, sofern es unter normalen Bedingungen installiert und verwendet wird.
Sollte sich während der geltenden Gewährleistungsfrist herausstellen, dass ein Produkt nach vernünftiger Einschätzung von Megawa Solar defekt ist, wird Megawa Solar nach eigenem und uneingeschränktem Ermessen eine der folgenden Abhilfemaßnahmen ergreifen:
- das defekte Produkt reparieren; oder
- das defekte Produkt oder einen Teil davon durch ein neues oder generalüberholtes Produkt mit vergleichbarer Funktion zu ersetzen; oder
- Erstattung des vom Käufer für das mangelhafte Produkt gezahlten ursprünglichen Kaufpreises.
Die oben genannten Rechtsbehelfe stellen den einzigen und ausschließlichen Rechtsbehelf des Käufers sowie die gesamte Haftung von Megawa Solar für jegliche Verletzung dieser beschränkten Garantie dar. Für jedes Produkt, das im Rahmen dieser beschränkten Garantie repariert oder ersetzt wurde, gilt die Garantie für die verbleibende Dauer der ursprünglichen Gewährleistungsfrist.
NACHTRAG FÜR VERKÄUFE AN VERBRAUCHER IN DER EUROPÄISCHEN UNION:
Bei Produkten, die an Verbraucher innerhalb der Europäischen Union verkauft werden, berührt diese kommerzielle Garantie nicht die gesetzlichen Rechte des Käufers gemäß der Richtlinie (EU) 2019/771, einschließlich des Rechts auf eine gesetzliche Gewährleistung des Verkäufers von mindestens zwei Jahren. Im Falle einer Vertragswidrigkeit hat der Käufer Anspruch auf die gesetzlich vorgesehenen Rechtsbehelfe, in erster Linie die Wahl zwischen Reparatur oder Ersatz des Produkts.
Artikel 4: Ausschlüsse vom Garantieumfang
Diese beschränkte Garantie gilt nicht für Mängel oder Schäden, die auf einen der folgenden Gründe zurückzuführen sind oder damit in Zusammenhang stehen, und Megawa Solar übernimmt hierfür keinerlei Haftung oder Verpflichtung:
- Unsachgemäße Installation, einschließlich, aber nicht beschränkt auf eine Installation, die nicht strikt der aktuellsten schriftlichen Installationsanleitung von Megawa Solar entspricht, und/oder die Nichteinhaltung aller geltenden lokalen, Landes- und Bundesbauvorschriften und -bestimmungen.
- Änderungen, Modifikationen, Reparaturen oder Wartungsarbeiten an den Produkten durch andere Personen als diejenigen, die von Megawa Solar schriftlich dazu autorisiert wurden.
- Verwendung der Produkte mit Komponenten, die nicht von Megawa Solar stammen, oder mit Teilen, die nicht schriftlich von Megawa Solar genehmigt wurden.
- Eine Auslegung oder Installation des Systems, die zu Belastungen führt, die die für die Produkte festgelegten Auslegungsgrenzen überschreiten.
- Normale Abnutzungserscheinungen oder optische Mängel, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Verfärbungen, Flecken, Kreidung oder Oberflächenkorrosion, die die strukturelle Integrität des Produkts nicht beeinträchtigen.
- Schäden, die durch extreme Wetterereignisse oder höhere Gewalt verursacht werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Hurrikane, Tornados, Überschwemmungen, Erdbeben, Blitzeinschläge oder außergewöhnlich starke Schnee- oder Windlasten, die über die Konstruktionsspezifikationen des Produkts hinausgehen.
- Installation in einer korrosiven Umgebung, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Einwirkung von Salznebel, saurem Regen oder anderen schädlichen Chemikalien, es sei denn, das Produkt wurde von Megawa Solar ausdrücklich für solche Bedingungen zertifiziert.
- Unfälle, Fahrlässigkeit, unsachgemäße Verwendung, Missbrauch, Vandalismus oder sonstige äußere Einflüsse, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle von Megawa Solar liegen.
- Schäden, die während des Transports oder der Lagerung der Produkte entstehen.
Artikel 5: Haftungsbeschränkung und Gewährleistungsausschluss
DIE IN ARTIKEL 3 GENANNTEN RECHTSBEHELFE SIND DIE EINZIGEN UND AUSSCHLIESSLICHEN RECHTSBEHELFE, DIE DEM KÄUFER ZUR VERFÜGUNG STEHEN. MEGAWA SOLAR HAFTET IN KEINEM FALL FÜR INDIREKTE, BESONDERE, NEBEN-, Strafschadensersatz oder Folgeschäden jeglicher Art, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Kosten für den Ausbau oder die Neuinstallation der Produkte (Arbeitskosten), Nutzungsausfall, entgangener Gewinn oder Ausfall der Energieerzeugung, unabhängig davon, ob diese auf Vertrag, unerlaubter Handlung, verschuldensunabhängiger Haftung oder einer anderen Rechtsgrundlage beruhen, selbst wenn MEGAWA SOLAR auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde. DIE MAXIMALE GESAMTHAFTUNG VON MEGAWA SOLAR IM RAHMEN DIESER BESCHRÄNKTEN GARANTIE ÜBERSTEIGT IN KEINEM FALL DEN URSPRÜNGLICHEN KAUFPREIS DES DEFEKTEN PRODUKTS.
SOWEIT NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIG UND MIT AUSNAHME DER HIERIN AUSDRÜCKLICH GENANNTEN BESCHRÄNKTEN GEWÄHRLEISTUNG SCHLIESST MEGAWA SOLAR ALLE ANDEREN GEWÄHRLEISTUNGEN AUS, SEIEN SIE AUSDRÜCKLICH, GESETZLICH VORGESCHRIEBEN ODER STILLSCHWEIGEND, EINSCHLIESSLICH JEGLICHER STILLSCHWEIGENDER GEWÄHRLEISTUNG DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK ODER DER ZUFRIEDENSTELLENDEN QUALITÄT.
Artikel 6: Verfahren zur Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen
Um einen Anspruch im Rahmen dieser beschränkten Garantie geltend zu machen, muss der Käufer während der geltenden Gewährleistungsfrist die folgenden Schritte unternehmen:
- Benachrichtigen Sie Megawa Solar unverzüglich schriftlich innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Feststellung des mutmaßlichen Mangels. Die Mitteilung ist an die auf der Megawa Solar-Website angegebene Adresse oder an einen autorisierten Händler zu richten.
- Die schriftliche Mitteilung muss folgende Angaben enthalten: (i) den Namen und die Kontaktdaten des Käufers, (ii) eine Kopie des datierten Kaufbelegs für das Produkt, (iii) die Adresse des Aufstellungsorts, (iv) eine detaillierte Beschreibung des angeblichen Mangels und (v) eindeutige Foto- oder Videoaufnahmen, die den angeblichen Mangel belegen.
- Auf Verlangen von Megawa Solar hat der Käufer den Zugang zum Aufstellungsort für eine Besichtigung durch Megawa Solar oder dessen bevollmächtigte Vertreter zu gewähren.
- Megawa Solar behält sich das Recht vor, die Rücksendung des angeblich mangelhaften Produkts zu Prüfungs- und Analysezwecken zu verlangen, wobei die Versandkosten vom Käufer im Voraus zu tragen sind.
Die Nichteinhaltung dieses Verfahrens kann zur Ablehnung des Gewährleistungsanspruchs führen. Megawa Solar trifft die endgültige Entscheidung darüber, ob ein Mangel vorliegt, der unter diese beschränkte Gewährleistung fällt.
Artikel 7: Allgemeine Bestimmungen
- Übertragbarkeit: Diese beschränkte Garantie ist vom ursprünglichen Käufer auf nachfolgende Eigentümer des Aufstellungsorts übertragbar, sofern die Produkte am ursprünglichen Aufstellungsort installiert bleiben.
- Anwendbares Recht: Diese beschränkte Garantie unterliegt den Gesetzen der Volksrepublik China und ist entsprechend auszulegen, ohne Berücksichtigung der dort geltenden Kollisionsnormen.
- Streitbeilegung: Alle Streitigkeiten, Meinungsverschiedenheiten oder Ansprüche, die sich aus dieser beschränkten Garantie ergeben oder damit in Zusammenhang stehen, werden einem Schiedsverfahren unterzogen und endgültig durch die China International Economic and Trade Arbitration Commission (CIETAC) gemäß deren zum Zeitpunkt der Einleitung des Schiedsverfahrens geltenden Schiedsordnung beigelegt. Der Ort des Schiedsverfahrens ist Xiamen, China. Die Sprache des Schiedsverfahrens ist Englisch. Der Schiedsspruch ist endgültig und für beide Parteien bindend.
- Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieser beschränkten Garantie von einem zuständigen Gericht oder Schiedsgericht für ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar befunden werden, so wird diese Bestimmung abgetrennt, und der Rest dieser beschränkten Garantie bleibt in vollem Umfang in Kraft und wirksam.
- Gesamte Vereinbarung: Dieses Dokument enthält die vollständige Gewährleistung, die Megawa Solar für die Produkte gewährt, und ersetzt alle früheren Vereinbarungen, Absprachen oder Zusicherungen, unabhängig davon, ob diese mündlich oder schriftlich getroffen wurden. Kein Mitarbeiter, Vertriebspartner oder Vertreter von Megawa Solar ist befugt, Änderungen an dieser beschränkten Gewährleistung vorzunehmen oder deren Geltungsbereich zu erweitern.
